Armutsbekämpfung stärken: Sozialhilfe, Familien und Schulden im Fokus
Die SODK will Familienarmut vermindern und genehmigt Kinderzuschüsse in der Gesamthöhe von 50 Millionen Franken, zudem will sie die situationsbedingten Leistungen (SIL) konkretisieren, um die Unterschiede zwischen den Kantonen etwas zu reduzieren und sie unterstützt das neue Sanierungsverfahren für natürliche Personen.

Als Schirmherrin der SKOS-Richtlinien hat die SODK im Mai die 2. Revisionsetappe verabschiedet. Diese sieht unter anderem eine moderate Erhöhung des Vermögensfreibetrags sowie sprachliche Anpassungen in den Richtlinien vor. Zudem wurde ein Mechanismus verankert, welcher den Grundbedarf in der Sozialhilfe mittels dem so genannten Mischindex anpasst.
Weiter genehmigte die SODK Massnahmen, um die Familienarmut zu bekämpfen und sozialhilfeabhängige Familien etwas besserzustellen. Damit will die SODK gezielt die Entwicklung von armutsbetroffenen Kindern fördern, denn Kinder und Jugendliche sind überdurchschnittlich armutsgefährdet. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS erhielt den Auftrag, die Massnahmen zu konkretisieren und dem SODK-Plenum im Mai 2026 zur definitiven Genehmigung vorzulegen. Darüber hinaus prüft sie, wie die situationsbedingten Leistungen (SIL) zu konkretisieren sind, sodass sich der Unterschied zwischen den Kantonen etwas reduziert. Details dazu finden sich unter der Rubrik Schwerpunktthema 2025.
Neues Sanierungsverfahren für natürliche Personen
Des Weiteren hat sich die SODK zur Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts in der parlamentarischen Beratung eingebracht. Im Zentrum steht die Einführung eines Konkursverfahrens für natürliche Personen, welches stark verschuldeten Personen eine zweite Chance bietet: Es ermöglicht neu eine Restschuldbefreiung, nachdem während drei Jahren das pfändbare Einkommen und Vermögen über dem Existenzminimum den Gläubigern abgegeben worden ist.
Die SODK erachtet die Einführung dieses neuen Verfahrens als wirkungsvoll für die Schulden- und damit auch für die Armutsbekämpfung. Für ein Verfahren müssen gewisse Kriterien erfüllt sein und um Missbrauch zu vermeiden, sind spezifische Schutzmechanismen vorgesehen, bspw. muss sich der Schuldner um ein Einkommen bemühen und darf noch kein Sanierungsverfahren durchlaufen haben. Sollte ferner ein Schuldner erben oder einen Lotteriegewinn erzielen, so gehen diese Beträge auch nach Abschluss des Verfahrens zu den Gläubigern. Mit dem Sanierungsverfahren wird ein neues Instrument implementiert. Es ist eine Massnahme, die Personen aus dem Teufelskreis Schulden befreien kann.
Wir brauchen konkrete Massnahmen, damit sich verschuldete Menschen aus der Schuldenspirale befreien können.sagt SODK-Präsident Mathias Reynard zum geplanten neuen Sanierungsverfahren.
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