Gewaltopfer benötigen Hilfe und Schutz
Die SODK verbessert die Unterstützung von Gewaltbetroffenen: Die zentrale Telefonnummer 142 startet am 1. Mai 2026 und ist kostenlos rund um die Uhr erreichbar. Schutz- und Notunterkünfte sollen ausgebaut und regional besser abgestimmt werden. Die Teilrevision des Opferhilfegesetztes (OHG) wird den Zugang zu Hilfe weiter verbessern und die Gewaltpräventionskampagnen machen die Opferhilfe bekannter.

Tel. 142 – die zentrale Telefonnummer für Gewaltbetroffene
Die 142 dient Gewaltopfern – das heisst, allen Menschen, die physische, psychische oder sexuelle Gewalt im privaten oder öffentlichen Raum erlebt haben – als kostenlose und rund um die Uhr (24/7) erreichbare Anlaufstelle. Auch mitbetroffene und unterstützende Personen aus dem Umfeld der Gewaltopfer gehören zur Zielgruppe. Die für November 2025 geplante Inbetriebnahme hat sich aufgrund technischer Herausforderungen um sechs Monate auf den 1. Mai 2026 verschoben. Die Implementierungsarbeiten verlaufen planmässig und es gibt keine Hinweise auf weitere Verzögerungen. Der Start der Kurznummer wird durch eine Gewaltpräventionskampagne unterstützt.
Schutz- und Notunterkünfte
Die SODK hat im Jahr 2024 einen Bericht zu Schutz- und Notunterkünften in Auftrag gegeben. Dieser zeigt, dass das bestehende Angebot an Plätzen den Bedarf nicht vollständig deckt. Um Abweisungen und lange Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt der Bericht einen Ausbau der Kapazitäten und eine bessere Abstimmung zwischen den Regionen. Für die unterschiedlichen Zielgruppen soll ein differenziertes und ausreichendes Angebot gewährleistet werden.
Die SODK hat im November 2025 beschlossen, im Kampf gegen häusliche Gewalt den Zugang zu Schutz- und Notunterkünften zu verbessern. Konkret verabschiedete das SODK-Plenum drei Handlungsschwerpunkte, die auf einen Ausbau und eine Differenzierung der Angebote abzielen und die Zusammenarbeit innerhalb der Regionen stärken. Die SODK will damit erreichen, dass Gewaltbetroffene in der Schweiz unabhängig von ihrem Wohnort Zugang zu einer geeigneten Unterkunft haben.
Teilrevision des Opferhilfegesetzes (OHG)
Die SODK unterstützt die geplante Erweiterung und Konkretisierung des Opferhilfegesetzes (OHG). Mit der laufenden Teilrevision des (OHG) soll der Zugang zu spezialisierter medizinischer und rechtsmedizinischer Hilfe sowie zu Schutz- und Notunterkünften und Anschlusslösungen verbessert werden. Zudem wird eine mehrjährige Gewaltpräventionskampagnen dazu beitragen, die Opferhilfe in der breiten Bevölkerung bekannter zu machen.
Es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung, die Opferhilfe weiter zu stärken und auszubauen – für alle Betroffenen, die auf Unterstützung angewiesen sind.Regierungsrat Christoph Amstad im Rahmen der Medienkonferenz zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes im Oktober 2025

Weitere Themen
- Menschenhandel
- Opfervon Fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen