Neue Fachkonferenz: Familienpolitik in der Schweiz stärken

Die SODK hat beschlossen, eine Fachkonferenz für Familienpolitik aufzubauen, um eine verstärkte Koordination und Vernetzung der Familienpolitik in der Schweiz zu ermöglichen. Diese ist notwendig, damit die vielfältigen Herausforderungen zielgerichteter und gemeinsam angegangen werden können.

Martin Allemann
Martin Allemann Fachbereichsleiter

Neue Fachkonferenz für Familienpolitik (KFP)

Der Austausch auf fachlich-operativer Ebene unter den Kantonen und mit dem Bund findet gewöhnlich im Rahmen von Fachkonferenzen statt. Dies ist der Fall in allen Politikfeldern, in denen die SODK tätig ist – bislang mit einer Ausnahme: Im Bereich der Familienpolitik gab es bisher keine Fachkonferenz. Diese Lücke hat die SODK nun geschlossen.

Im Mai 2025 hat die SODK die Eckwerte für den Aufbau der Fachkonferenz verabschiedet, die sie zusammen mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) sowie weiteren involvierten Akteuren erarbeitet hat. Das Generalsekretariat SODK hat gemeinsam mit dem BSV einen Entwurf des Reglements der entsprechenden Konferenz sowie einen Funktionsbeschrieb für deren Mitglieder erstellt. In einem gemeinsamen Schreiben von SODK und BSV wurden die Kantone Anfang Oktober 2025 aufgefordert, ihre Vertretungen bis Mitte Januar 2026 zu nennen. Die konstituierende Sitzung wird im ersten Halbjahr 2026 stattfinden. Die Geschäftsführung der Konferenz übernimmt das BSV.

Die Konferenz für Familienpolitik (KFP) fördert einen systematischen Informations- und Erfahrungsaustausch, unterstützt die Weiterentwicklung sowie eine möglichst kohärente und harmonisierte Ausgestaltung familienpolitischer Ansätze in den Kantonen und stellt die koordinierte Interessenvertretung der Kantone gegenüber dem Bund sicher. Gleichzeitig schafft sie eine verbindliche Schnittstelle für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in familienpolitischen Fragen.

Die SODK hat der KFP hat den Auftrag erteilt, die Analyse der Sozialleistungen zur Armutsbekämpfung zu vertiefen und dabei über den Sozialhilfebereich hinaus zu denken (vgl. Fokusthema Familienarmut). Weiter hat das Plenum dem GS SODK mandatiert, die im Jahr 2026 anlaufenden Arbeiten des BSV betreffend Reform des Familienzulagensystems von Beginn weg zu begleiten.

Familienergänzende Kinderbetreuung

Die familienergänzende Kinderbetreuung ist keine rein private Angelegenheit und auch nicht alleiniger Auftrag der Kantone und der Gemeinden, sondern eine Aufgabe über alle Staatsebenen hinweg. Die SODK hat die Arbeiten zur Verstetigung der Bundesfinanzhilfen im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung von Beginn an eng begleitet und hat sich auch im Jahr 2025 für eine mehrheitsfähige Lösung eingesetzt. Neben einer Betreuungszulage für erwerbstätige Eltern will das Parlament mittels Programmvereinbarungen mit den Kantonen neue Betreuungsplätze schaffen. Ziel ist eine wirkungsvolle Reduktion der elterlichen Betreuungskosten und ein Angebot, das den Bedürfnissen der Kinder und Eltern entspricht. Das Parlament hat im Rahmen der Wintersession 2025 die Vorlage nach jahrelangem Ringen verabschiedet. Die SODK wird sich im Hinblick auf den Vollzug weiterhin prioritär mit dem Geschäft befassen.

Berufsbildung im Sozialbereich

Als fortlaufende Aufgabe vertritt die SODK die Interessen der Kantone im Vorstand von SAVOIRSOCIAL, dem Dachverband für die Berufsbildung im Sozialbereich. SAVOIRSOCIAL hat den Auftrag, die Berufsbildungsangebote in diesem Bereich weiterzuentwickeln und deren Qualität zu sichern.

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