Wirksame Inklusionspolitik: Die SODK setzt Akzente
2025 lehnte die SODK den indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative ab, weil er zu eng gefasst und zu stark aufs Wohnen fokussiert ist. Sie fordert ein ambitionierteres Rahmengesetz, abgestützt durch eine nationale Strategie, sowie die Modernisierung des IFEG. Die Ausrichtung des IVG begrüsst sie, sieht jedoch grundlegenden Reformbedarf. Am Inklusionsgipfel in Filzbach (GL) wurde der interkantonale Austausch zu Selbstbestimmung, Einsamkeit und Arbeit gestärkt.

In der Behindertenpolitik ist seit Jahren viel Schwung zu verzeichnen – etliche Gesetzesrevision stehen an und in einigen Fällen konnten die SODK-Gremien bereits die Leitplanken dazu diskutieren.
Indirekter Gegenvorschlag: zu eng gefasst
Die SODK lehnt den Entwurf zum indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative ab: Aus ihrer Sicht ist der Geltungsbereich zu eng gefasst und der Entwurf bietet keine hinreichende Grundlage für eine wirksame Inklusionspolitik. Die SODK forderte deshalb eine tiefergehende Revision unter aktivem Einbezug der Kantone
Inklusionsrahmengesetz und IFEG: modernisieren und koordinieren
Die SODK plädiert für einen Perspektivenwechsel: Im Zentrum sollen alle Leistungen stehen – ambulant, intermediär und stationär und nicht alleine die stationären. Hierzu gehört eine koordinierte Bedarfsabklärung. Die SODK spricht sich für einen stärkeren Beitrag des Bundes aus. In diesem Rahmen fordert sie eine echte Modernisierung des IFEG, damit sämtliche Leistungsformen besser abgedeckt werden.IVG: Ja zur generellen Ausrichtung, umfassendere Reform erforderlich
IVG: Ja zur generellen Ausrichtung, umfassendere Reform erforderlich
Die SODK unterstützt die generelle Ausrichtung der Teilrevision des IVG: Zugang zu modernen Hilfsmitteln, Assistenzbeitrag und Pilotversuche zur Förderung des selbstbestimmten Lebens. Gleichzeitig hält sie fest: Mittelfristig braucht es eine grundlegende Reform.
Inklusionsgipfel: Austausch und Good Practices

Am interkantonalen Inklusionsgipfel vom 30. Oktober in Filzbach (GL) stand die Praxis im Vordergrund: selbständiges Wohnen (Fokus Einsamkeit) und im ersten Arbeitsmarkt arbeiten (Fokus Personalverleih). Die direkten Gespräche mit betroffenen Personen und Selbstvertreter:innen haben die Podiumsdiskussionen und Workshops bereichert und ermöglicht, die kantonalen Realitäten zu vergleichen, die Vorteile und Grenzen bestehender Ansätze zu diskutieren sowie Good Practices zu identifizieren. So entstand eine Vergleichsgrundlage für die kommenden Etappen.

Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)
Zum zweiten Mal in Folge wurde eine Umfrage zu interkantonalen Verlegungen durchgeführt, die die Bedeutung und das gute Funktionieren der IVSE als zentraler Rahmen für die Koordination zwischen den Kantonen belegt. Gleichzeitig zeigen die Arbeiten zu Schlüsselthemen wie Pflegekosten und Digitalisierung, dass die Vereinbarung kein starres Instrument ist, sondern sich aktiv an die aktuellen Herausforderungen anpasst.
- Publikation Praxishilfe Entschädigung: Sicherstellung einer angemessenen, fairen und transparenten Entschädigung des Aufwands für die Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen.
- Qualitätsstandards – Bedarfsermittlung: Verabschiedung interkantonaler Qualitätsstandards für eine personenzentrierte Bedarfsermittlung im Bereich der ambulanten Leistungen – zugunsten einer besseren Vergleichbarkeit und Koordination.
- Interkantonaler Praxisaustausch: Austausch in Fachausschüssen (Wohnen, Arbeit, IHP) mit dem Ziel, die kantonalen Realitäten zu vergleichen, Rückmeldungen aus der Praxis zu teilen und Good Practices zu identifizieren.
Wenn die Welt uns unbarmherzig anstarrt, schenken wir ihr unsere Verrücktheit – nicht jene der Diagnosen, sondern jene der Sterne, die sich weigern zu erlöschen. Wir sind hier. Wir sind lebendig. Und wir haben viel zu geben.Friedli Maria (Gedicht mit dem Titel «Folies» (Verrücktheit), vorgetragen am Inklusionsgipfel in Glarus)