Personenfreizügigkeit und Sozialpolitik im Wechselspiel

Die Personenfreizügigkeit mit der EU trägt wesentlich zum Wohlstand der Schweiz bei. Damit hilft sie, eine wirkungsvolle Sozialpolitik zu finanzieren, während sie gleichzeitig neue Herausforderungen schafft. Die SODK hat diese Wechselwirkungen im Blick und vertritt die sozialpolitischen Interessen der Kantone.

Lorenz Buchser
Lorenz Buchser Strategie & Ressourcen

Die Personenfreizügigkeit mit der EU hat für die Schweiz insgesamt positive wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen. Mit dem Paket Schweiz-EU sollen die Vorteile des bilateralen Wegs für die Schweiz gesichert und das Vertragspaket aktualisiert werden.

Die Personenfreizügigkeit bleibt auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet, stärkt den Wohlstand und kann demografische Engpässe abfedern. Gleichzeitig hilft sie, die Sozialwerke zu finanzieren: Arbeitnehmende aus EU-Staaten zahlen mehr in die Sozialversicherungen ein, als sie beziehen. Das damit verbundene Bevölkerungswachstum führte aber auch zu Herausforderungen in verschiedenen Politikbereichen. Dies zeigt der neuste Bericht des Bundesrates zur Personenfreizügigkeit und Zuwanderung in die Schweiz vom 26. November 2025. Die SODK hat die Interessen der Kantone in der Begleitgruppe dieses Berichts vertreten.

Bilaterale III

Im Paket Schweiz-EU können negative Auswirkungen durch aussen- und innenpolitische Massnahmen begrenzt werden. Das Jahr 2025 stand im Zeichen der Vernehmlassung zur Vorlage des Bundesrats. Die Kantone verabschiedeten am 24. Oktober 2025 ihre gemeinsame Stellungnahme und unterstützten das ausgehandelte Abkommen. Verschiedene Ausnahmen und Absicherungen erlauben es der Schweiz, ihr Sozialsystem zu schützen und die Zuwanderung weiterhin arbeitsmarktorientiert auszugestalten. Die SODK nahm mit ihrem Mitbericht wesentlich Einfluss auf die Positionierung zur Personenfreizügigkeit.

Mit einer externen Studie zu Regulierungsfolgen antizipierten Bund und Kantone mögliche Auswirkungen des Pakets auf die Sozialpolitik. Die SODK vertrat auch in dieser technischen Begleitgruppe die kantonalen Anliegen. Die Kantone sind bereits daran, die innerstaatliche Umsetzung vorzubereiten. Die interinstitutionelle Zusammenarbeit von Sozialdiensten, Migrationsämtern und RAV soll verbessert werden. Die Kantone wird mit dem Paket auch am Vorwarnmechanismus teilnehmen können, der zur Prävention von Straftaten in Betreuungsverhältnissen beitragen wird. Die SODK wirkt auch in der Arbeitsgruppe zum Monitoringkonzept zur Schutzklausel mit.

Der Fachkräftemangel im Sozialwesen ist ein wichtiger Grund, den bilateralen Weg fortzusetzen. Dank der Personenfreizügigkeit können wir Betreuung und Pflege sichern.
Mathias Reynard, Walliser Staatsrat und Präsident der SODK

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